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Informationen zur Unterstützung durch die Krankenkassen

Informationen für die Antragstellung eines Zuschusses der Krankenkasse zu einer Haushaltshilfe

Tipps zur Beantragung von Haushalthilfen nach bei den Krankenkassen:

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Bei einigen Krankenkassen kann eine angehende oder junge Mutter, die Unterstützung benötigt,  online oder auf Nachfrage einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen.

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Beim Ausfüllendes Antrages ist zu bedenken, das ein Kreuz bei einer "selbstgesuchten Haushaltshilfe" von der Krankenkasse als Hilfe einer  Privatperson behandelt wird. Es werden dann meist nur unter 10,00 €/h erstattet. Wenn stattdessen die professionelle Mütterhilfe gewünscht und beantragt wird, sollte dafür bei der Krankenkasse der  Kostenvoranschlag/leistungsbeschreibung und IK-NR. der Doula mitgeschickt werden.

Für einen Zuschuss zu den Kosten der Mütterpflege sollte der Haus- oder am besten Frauenarzt möglichst zügig nach der Entbindung eine ärztliche Notwenigkeitsbescheinigung ausstellen. Dafür ist es möglich, den Partner oder einen Angehörigen spätestens am Tage der Entlassung zum Arzt zu schicken und die Bescheinigung erstellen zu lassen.

In vielen ähnlichen Fällen hat es sich gezeigt, dass mindestens 3 Einsatzstunden  pro Tag für mindestens 6 Tage sinnvoll sind, nach Kaiserschnitten für 12 Tage. Die Haus- oder Frauenärzte haben dieses in der Notwendigkeitsbescheinigung vermerkt. Bei mehr als einem Kind sind mindestens 4 Stunden pro Tag für 10 Tage notwendig.

Die Krankenkassen benötigen eine Begründung. Sie erkennen im Allgemeinen als Grund eine Eingeschränkte Beweglichkeit aufgrund von Geburtsverletzungen und Rückenschmerzen nach der Geburt an.

Der Antrag für einen Zuschuss sollte nach Erkennen der Notwendigkeit der Hilfe so früh und schnell wie möglich der zuständigen Krankenkasse per Post und extra noch per Mail oder Fax übermittelt werden.
Es hat sich bewährt, nach 3 Tagen bei der Krankenkasse telefonisch nachzufragen.

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